Wanderordnung
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 22.03.2019
Unsere Wanderwege führen uns oft durch Wälder und geschützte Landschaften.
Dort sind wir Gäste, ebenso wie andere Wanderer, Radfahrer, Erholungssuchende und Mitarbeiter der Forstbetriebe. Das verlangt wechselseitiges Verständnis und
Rücksichtnahme.
Wir haben Freude an der Natur. Um sie uns und unseren Nachfahren zu erhalten, werden wir die Regeln zum Schutz der Natur und Landschaft sowie der Tier- und
Pflanzenwelt einhalten.
Schonungen werden wir nicht
durchwandern und geschützte Pflanzen und Blumen nicht abpflücken.
Mitgeführte Hunde führen wir grundsätzlich an der Leine. Auch lassen wir auf unseren Wanderungen keine Abfälle zurück.
Organisation und Führung der Wanderung
Die Wanderführer bereiten die Wanderungen vor und tragen die Verantwortung für ihre Durchführung. Dies schließt die Festlegung der Pausen und die Auswahl der
Rastplätze ein.
Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, teilt dieses den
Wanderführern vorab mit. Bei kritischen Wegeverhältnissen und beim Queren von Straßen beachten die Teilnehmenden die Anweisungen der Wanderführer besonders
sorgfältig.
Beteiligung an den Wanderungen
Unsere Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig im Internet bekannt gegeben.
Mitglieder, die nicht über einen Internetanschluss verfügen, teilen dieses dem Wanderwart oder der Wanderwartin mit. Sie erhalten einen ausgedruckten Wanderplan.
Die Wanderungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, können aber bei extremer Witterung verkürzt werden oder ganz ausfallen. Gäste sind zu allen
Veranstaltungen
herzlich eingeladen.
Wer an einer Wanderung teilnehmen möchte, teilt dieses den jeweiligen Wanderführern bis spätestens 20 Uhr am Tag vor der Wanderung per Telefon oder E-Mail mit.
Wir treffen uns am Tag der Wanderung bis spätestens 20 Minuten vor dem im Wanderplan ausgewiesenen Zeitpunkt der Abfahrt, und zwar
♦ Bahnhöfe Troisdorf 1)und Siegburg 2) vor den Fahrkartenautomaten
1) zunächst bis zur Fertigstellung des Neubaus
2) vor dem Aufgang zum Gleis 2
♦ Busbahnhöfe Troisdorf und Siegburg an der Bushaltestelle der jeweiligen Busverbindung.
Um den Zusteigenden eine Orientierungshilfe zu geben, benutzen wir in der Regel die in Fahrtrichtung vorderen Wagons der Züge.
Kleidung und Verpflegung
Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung wird empfohlen. Ungeeignete Schuhe erhöhen das Unfallrisiko und mindern das Wandervergnügen.
Wichtig ist besonders ein ausreichender Getränkevorrat. In der Regel verpflegen
wir uns unterwegs aus dem Rucksack. Eine vorgesehene Einkehr zu Mittag oder am Schluss der Wanderung wird im Wanderplan bekannt gegeben.
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden von den Wanderführern zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmenden verteilt. Ausgenommen sind die
Teilnehmenden, die über eine Monatskarte oder dergleichen verfügen.
Der Fahrtkostenanteil für die Wanderführer werden ausnahmslos zu gleichen Teilen auf alle übrigen Teilnehmenden verteilt.
Soweit Inhaber/innen von Monatskarten und dergleichen eine weitere Person kostenlos mitnehmen dürfen und keine ihrer Verwandten an der Wanderung teilnimmt,
reduziert diese Möglichkeit zu gleichen Teilen
die Fahrkosten für alle übrigen Teilnehmenden.
Nutzung privater PKWs
Die Anzahl der an der Wanderung Teilnehmenden wird durch die Anzahl der jeweils vorhandenen Mitfahrgelegenheiten begrenzt. Die Teilnehmenden stimmen sich
über die Bildung von Fahrgemeinschaften ab.
Dabei wird auf eine möglichst gleichmäßige
Auslastung aller Fahrzeuge geachtet. Die Mitfahrenden entrichten an die Fahrer einen Kostenbeitrag von zurzeit 0,08 € je gefahrenen Kilometer.
Mitwandernde Gäste zahlen einen Beitrag von 3 € pro Person. Dieser Betrag reduziert die Fahrkosten für alle Teilnehmenden, die diese Fahrkosten tragen.
Wer sich zur Wanderung anmeldet, aber nicht erscheint, erstattet dem Verein die dadurch entstehenden Kosten.
Verhalten bei Unfällen
Die Teilnahme an den Wanderungen geschieht auf eigene Gefahr.
Bei Unfällen erwarten die Wanderführer von den Teilnehmenden eine Unterstützung bei der Bergung und Betreuung der Verunglückten.
Haftung und Haftpflichtversicherung
Die Vereinsmitglieder sind bei allen Wanderungen durch den Eifelverein unfall- und haftpflichtversichert. Die Vereinshaftpflichtversicherung kommt allerdings nur dann für einen
Schaden auf, wenn sonst keine andere Versicherung den Schaden reguliert.
Für Schäden, die mitgeführte Hunde verursachen, haftet ausschließlich der Hundehalter.
Sach- und Personenschäden, die bei Fahrten mit einem Auto entstehen, werden nicht von den Vereinsversicherungen, sondern von den Kfz-Haftpflichtversicherungen der
Halter reguliert.
Hingegen sind Personenschäden der Fahrer, die auf direktem Weg zur Wanderung oder von der Wanderung während der Fahrt mit dem eigenen Auto entstehen, v
von der Vereinsversicherung des Eifelvereins abgedeckt.
Mit Antritt der Wanderung erkennen die Teilnehmenden die vorstehenden Regeln an und beachten sie.